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Auto-News aus aller Welt
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E-Roller Segway & Co. nur noch mit Mofa-Führerschein
Elektrostehroller wie der Segway sind nicht von jedermann uneingeschränkt zu benutzen. Für den Einsatz eines solchen Gefährts im Straßenverkehr muss der Benutzer mindestens 15 Jahre alt sein und die Berechtigung zum Führen eines Mofas besitzen, darauf weisen Fahrerlaubnisexperten der Dekra vor der Frischluftsaison aktuell hin. Wer nach dem 31. März 1965 geboren ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss dazu eine Mofa-Ausbildung absolvieren und eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Eine weitere Voraussetzung für Fahrten im Straßenverkehr ist ein Versicherungskennzeichen. Die bis zu 20 km/h schnellen Roller werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt. Deshalb raten die Sachverständigen, sich vor der ersten Fahrt gut instruieren zu lassen und in geschützten Zonen bei Schrittgeschwindigkeit den sicheren Umgang mit dem neuartigen Fahrzeug zu erlernen. Zudem empfiehlt es sich, freiwillig einen Helm zu tragen.
Roller dürfen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nur Radwege und Schutzstreifen befahren. Fehlen diese, darf innerorts auch die Fahrbahn benutzt werden – außerorts gilt das nur auf Wegen und Straßen, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind.
Die Fahrer haben sich möglichst weit rechts zu halten und Richtungsänderungen durch Handzeichen anzuzeigen. Sie dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen oder freihändig fahren. Sind mehrere dieser Gefährte unterwegs, haben diese hintereinander zu fahren – nur auf Fahrradstraßen dürfen sie nebeneinander rollen. Mit Ausnahmegenehmigung ist auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen zum Beispiel in Fußgängerzonen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erlaubt. (auto-reporter.net/sr)
KFZ-Steuer berechnen seit dem 1.7.09
Auch auf unseren Seiten finden Sie in den nächsten Tagen eine KFZ-Steuer Berechnungsmöglichkeit für neu zugelassene PKW.
Gebrauchtwagen sind von der Emissionsabhängigen KFZ-Steuer nicht betroffen.
Auto-News by Auto-Reporter.net
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| Gebrauchtwagen im Internet suchen und vergleichen... aber ein Auto kaufen?
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Die meisten potentiellen Gebrauchtwagen-Käufer nutzen das Internet lediglich zur Information, der eigentliche Kauf wird jedoch in der Regel noch konventionell – ausserhalb des Netzes abgewickelt. D.h. der Kunde kauft direkt beim Gebrauchtwagen-Händler, es liegt also kein rein virtueller Kauf vor. Dies hat den Vorteil, dass es später keine Beweisprobleme gibt, ob ein Kaufvertrag tatsächlich geschlossen wurde.
Auto und Gebrauchtwagen aus dem Internet sollten Sie nie ohne Probefahrt und Begutachtung durch einen Sachkundigen kaufen (dies gilt insbesondere auch für Online-Auktionen).
Nehmen Sie als potentieller Käufer zur Probefahrt kein oder nur wenig Bargeld mit. Zahlen Sie nicht im Voraus. Akzeptieren Sie keine Schecks. Überweisen Sie keine Anzahlungen!
Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand. Warum sollte Ihnen jemand den Sie nur per "e-mail" kennen ein Auto zum halben Preis verkaufen? Schalten Sie Ihren Kopf ein!
Lassen Sie als Verkäufer das Geld im beisein des Käufers in einer Bank prüfen (besonders bei Gebrauchwagen die für den Export bestimmt sind).
Wenn Sie bei uns nicht den richtigen Gebrauchtwagen finden besuchen Sie einfach eine der folgenden Seiten: www.gebrauchtwagen.de - www.auto.de - www.mobile.de - www.autoscout24.de - www.pkw.de - www.web.de - www.webmobil24.de oder www.autobild.de
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