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•  PEUGEOT 3008 DIESEL 19450 €
•  PEUGEOT 207 DIESEL 11990 €
•  PEUGEOT 207 SW DIESEL 10450 €
•  OPEL ZAFIRA DIESEL 13950 €
•  PEUGEOT 607 DIESEL 15500 €
•  PEUGEOT 807 DIESEL 12580 €
•  PEUGEOT 308 SW DIESEL 11200 €
•  RENAULT MEGANE DIESEL AUTO 13990 €
•  PEUGEOT 407 SW DIESEL - 2008 10890 €
•  PEUGEOT 308 DIESEL 9950 €
•  PEUGEOT 308 DIESEL 12950 €
•  PEUGEOT 207 DIESEL 8490 €
•  OPEL ASTRA DIESEL 9990 €
•  PEUGEOT 207 DIESEL - 2010 9450 €
•  PEUGEOT 207 DIESEL 10990 €
•  PEUGEOT 308 DIESEL 10500 €
•  PEUGEOT 207 3P 8950 €
•  SEAT Ibiza 6980 €
•  RENAULT Scenic 23220 €
•  RENAULT Scenic 23310 €
 
Darf ein Erwachsener mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?

Wer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 29. März 2011 (Az: 562 C 13120/10) entschieden, berichtet der ADAC.

Ein Pkw fuhr aus einer Hofeinfahrt und musste den Gehweg überqueren, um auf die Straße zu gelangen. Dort kam es zu einer Kollision mit einem von links kommenden Radfahrer. Der Pkw-Fahrer verlangte Schadenersatz vom Radfahrer. Vor Gericht gab er an, er sei langsam aus der Hofeinfahrt gefahren, die seitlich durch Hauswände begrenzt ist, sodass der schmale Fußweg schwer einsehbar war. Der Radfahrer sei unerlaubt auf dem Gehweg und mit flottem Tempo nahe der Hauswand gefahren.

Das Gericht stellte fest, dass ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer den durch einen Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen hat, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Hier konnte der Autofahrer den Gehweg erst einsehen, nachdem das Fahrzeug bereits ein gutes Stück in den Gehweg hineinragt. Das erhebliche Fehlverhalten des Radfahrers begründet nach Ansicht des Gerichts dessen alleinige Verantwortung für den Unfall; daran würde sich auch nichts ändern, wenn der Autofahrer etwas verzögert gebremst haben sollte. Der Autofahrer bekommt daher seinen Schaden voll erstattet. Für Schäden des Radfahrers muss er nicht aufkommen.

Wer als Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, muss grundsätzlich ausschließen, dass dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Nur wenn, wie im verhandelten Fall, ein erhebliches eigenes Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers vorliegt, gilt eine abweichende Haftung. Gehwege sind nach der StVO für Fußgänger und Rad fahrende Kinder bis zu zehn Jahren bestimmt, nicht aber für erwachsene Radfahrer.

Wäre allerdings ein Kind unter zehn Jahren als berechtigter Radfahrer auf dem Gehweg beteiligt gewesen, hätte der Autofahrer die Alleinschuld für die Unfallfolgen gehabt. Deshalb empfiehlt der ADAC dringend, beim Herausfahren aus Grundstücksausfahrten besonders vorsichtig zu sein und sich bei unübersichtlichen Stellen herauswinken zu lassen, um Unfälle mit zu verhindern. (Auto-Reporter.NET/sr)

KFZ-Steuer berechnen seit dem 1.7.09

Auch auf unseren Seiten finden Sie in den nächsten Tagen eine Auto-Steuer Berechnungsmöglichkeit für neu zugelassene PKW.
Gebrauchtwagen sind von der Emissionsabhängigen Auto-Steuer nicht betroffen.

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  Gebrauchtwagen im Internet suchen und vergleichen... aber ein Auto kaufen?

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Auto und Gebrauchtwagen aus dem Internet sollten Sie nie ohne Probefahrt und Begutachtung durch einen Sachkundigen kaufen (dies gilt insbesondere auch für Online-Auktionen). Nehmen Sie als potentieller Käufer zur Probefahrt kein oder nur wenig Bargeld mit. Zahlen Sie nicht im Voraus. Akzeptieren Sie keine Schecks. Überweisen Sie keine Anzahlungen!

Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand. Warum sollte Ihnen jemand den Sie nur per "e-mail" kennen ein Auto zum halben Preis verkaufen? Schalten Sie Ihren Kopf ein!

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Letztes Update: 04.02.2012 --- (c) 1998 - 2012 Gebrauchtwagen-Zeitung
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