Zulassung

Was ist eine Zulassung?

Zulassung

Bevor ein Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden kann, bedarf es zunächst einer Zulassung von behördlicher Seite. Entsprechend müssen Käufer eines Fahrzeuges zunächst bei ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine solche Zulassung beantragen. Die Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine sogenannte Typgenehmigung sowie der Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Früher gelang letztgenannter Nachweis durch die Vorlage einer Doppelkarte, mittlerweile wird hierfür eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Nach Abschluss des Verfahrens ist das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen. Als Nachweis wird einerseits eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Fahrzeugschein. Außerdem wird auch ein amtliches Kennzeichen zugeteilt.

Zulassung bei Kauf eines Gebrauchtwagens

Wird ein Gebrauchtwagen gekauft, so gibt es zwei mögliche Szenarien für die Zulassung. Ist das Fahrzeug noch auf den aktuellen Besitzer angemeldet, so bietet es sich an, mit diesem eine Überführungsfahrt zu absolvieren. So kann der Wagen ohne große Probleme direkt vom alten Besitzer auf den Neuen umgemeldet werden. Etwas umständlicher ist es, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde. Für diesen Fall werden alle Fahrzeugpapiere vom Vorbesitzer benötigt, um das Fahrzeug in der eigenen Zulassungsstelle anmelden zu können. Sofern der alte Besitzer nicht allzu weit vom eigenen Wohnort entfernt lebt, ist das kein Problem. Sollte der alte Besitzer jedoch weiter entfernt wohnen, so führt kaum ein Weg daran vorbei, eine Tageszulassung für das neue Fahrzeug zu beantragen, ansonsten entsteht ein sehr hoher Fahraufwand. Um eine solche Tageszulassung zu erhalten, muss eine Versicherung für das Fahrzeug beantragt sein. Ansonsten stellt die Behörde diese Kurzzeitzulassung nicht aus. Diese ist für fünf Tage gültig.

Welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen

Damit die endgültige Zulassung des Fahrzeuges gelingt, müssen einige Unterlagen vorgelegt werden. Wichtig dabei sind vor allem ein gültiger Ausweis oder Reisepass des neuen Besitzers sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil eins und zwei. Diese werden auch als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bezeichnet. Darüber hinaus werden die Versicherungsnummer und die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung benötigt. Sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen darüber hinaus die alten Kennzeichen abgegeben werden.

Zusätzlich dazu gibt es noch ein paar andere Dokumente, die allerdings nur in speziellen Fällen erforderlich sind. Ist der neue Besitzer des Fahrzeugs ein Verein, so muss ein Vereinsregisterauszug vorgelegt werden. Bei einem Unternehmen ist das analog dazu die Gewerbeanmeldung beziehungsweise ein Handelsregisterauszug. Sofern ein Fahrzeug nur im Auftrag einer anderen Person angemeldet wird, werden eine Vollmacht, ein Ausweis beziehungsweise Pass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person benötigt. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Fahrzeug auf einen Minderjährigen angemeldet werden soll. Hier wird eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Ebenso müssen die Pässe beziehungsweise Ausweise aller Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

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