Was ist der Bruttolistenpreis?

Bruttolistenpreis im Lexikon

Bruttolistenpreis

Der Bruttolistenpreis ist ein Instrument, das bei Firmenwagen eine nicht unwichtige Stellung einnimmt. Er betrifft vor allem Mitarbeiter, die einen Firmenwagen zur eigenen Verfügung haben. Der Bruttolistenpreis setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis des Wagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich des Preises für die enthaltene Sonderausstattung. Auf diesen Betrag wird noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet. Alles zusammen ergibt den Bruttolistenpreis.

Relevant ist dieser, wenn ein Firmenfahrzeug bis zu 50 Prozent seiner Leistung auch privat genutzt werden darf. Hierzu wird auf der Lohnabrechnung monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als Gehalt hinzuaddiert und von diesem erhöhten Gehaltswert der persönliche Steuersatz berechnet. Somit versteuert man quasi den Vorteil, den man dadurch erhält, ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen zu können. Zusätzlich dazu müssen Mitarbeiter, die das Auto für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert mit den Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls als Gehaltsvorteil hinzurechnen und versteuern. Diese Berechnung entfällt selbstverständlich, wenn der Wagen nicht für diese Strecken genutzt werden darf. Allerdings sollte in diesem Fall auch im Arbeitsvertrag fixiert werden, dass eine private Nutzung des Firmenwagens ausgeschlossen ist. So sichert man sich am besten in diesem Bereich ab.

Wichtig dabei ist zu wissen, dass der Bruttolistenpreis für die ganze Lebensdauer eines Autos gleich bleibt. Entsprechend lohnt es sich nicht, einen uralten Gebrauchtwagen als Firmenwagen zu nutzen, da in diesem Fall die entstehenden Kosten durch den geldwerten Vorteil überproportional hoch ausfallen. Vor allem bei jüngeren Wagen jedoch kann dieses Prinzip sehr lohnenswert sein.

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