Was ist die Hauptuntersuchung?

Was ist eine Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung?

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, wird in der Regel umgangssprachlich als TÜV bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Untersuchung des eigenen Fahrzeuges. Diese soll gewährleisten, dass das Fahrzeug einerseits in einem verkehrssicheren Zustand, andererseits aber auch umweltverträglich ist. Ihren Ursprung hatte die Hauptuntersuchung im Jahr 1951. Durch sie sollte gewährleistet werden, dass der Verkehr von Fahrzeugen mit Sicherheitsmängeln befreit wird.
Durchgeführt wird diese Untersuchung in Deutschland nicht von Behörden, die sich mit der technischen Seite von Fahrzeugen befassen. Stattdessen gibt es einige Organisationen, die vom Staat dafür zugelassen sind. Vor allem handelt es sich dabei um die Dekra sowie die verschiedenen deutschen TÜV-Organisationen. Geprüft werden dabei die unterschiedlichsten Bauteile eines Fahrzeuges, ohne dass dabei etwas aus dem Fahrzeug ausgebaut werden würde. Diesem Verfahren sind alle Fahrzeuge unterworfen, die zulassungspflichtig sind. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge, die über ein rotes Kennzeichen verfügen.
Ist die Prozedur durchgeführt und das Fahrzeug für verkehrstauglich befunden worden, so erhält der Fahrzeugbesitzer eine Prüfbescheinigung sowie eine runde Plakette, die am hinteren Kennzeichen angebracht wird. Darüber hinaus wird auch ein Prüfbericht erstellt. Dieser ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Fahrzeug an- oder umgemeldet werden soll. Zuständig für die fristgemäße Durchführung sowie die Übernahme der Kosten der Hauptuntersuchung ist der Fahrzeuginhaber.


Abgasuntersuchung

Bis zum Jahr 2009 musste zusätzlich zur Hauptuntersuchung in regelmäßigen Abständen auch eine Abgasuntersuchung, kurz AU, durchgeführt werden. Durch diese Untersuchung sollte gewährleistet werden, dass die Abgaswerte des Fahrzeuges sich in den vorgegebenen Normen bewegten. Seit dem Jahr 2010 wird die Abgasuntersuchung nicht mehr als eigenständige Untersuchung durchgeführt. Stattdessen wurde sie in die Hauptuntersuchung integriert. Allerdings ist es noch möglich, die AU gesondert durchführen zu lassen. Hierfür muss im Vormonat der nächsten Hauptuntersuchung eine entsprechende AU-Werkstatt damit beauftragt werden. Diese stellt letztlich einen AU-Nachweis aus, der bei der Hauptuntersuchung vorgelegt und in diese eingearbeitet werden kann.

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